ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2014

(GÜLTIG AB 01.01.2014)

 

 

1. Geltungsbereich:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Haberkorn hi-tec-textiles, A. Haberkorn & Co. GmbH, Werndlstraße 3, 4240 Freistadt, im folgenden Haberkorn genannt, und ihren Kunden. Haberkorn beliefert nur Unternehmen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (Business-Kunden). Haberkorn schließt Verträge nur unter diesen Bedingungen ab. Allfällige gegenteilige AGB des Bestellers werden von Haberkorn nicht anerkannt, insbesondere auch nicht dadurch, dass ihnen nicht im Einzelfall nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Die gegenständlichen AGB gelten auch – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte von Haberkorn mit den betreffenden Kunden.

 

2. Verträge:

Die Zusendung von Preislisten oder Katalogen stellt kein Angebot dar und verpflichtet nicht, den Empfänger zu den Preisen und Konditionen daraus zu beliefern. Haberkorn behält sich vor, die bestellten Mengen zu kürzen, nicht vorrätige Waren zu streichen, Teillieferungen vorzunehmen oder Aufträge gänzlich abzulehnen. Die Vertreter von Haberkorn haben keine Abschlussvollmacht und keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen. Vertraglich verbindliche Vereinbarungen können daher nur mit der Geschäftsleitung getroffen werden. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme von Haberkorn in Form der Auftragsbestätigung zu den dort genannten Spezifikationen zustande. Alle Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen und Packungseinheiten lieferbar. Angaben über Maße, Gewichte, Festigkeit, Farbe, Leistung, etc. sind Richtwerte. Muster oder Abbildungen sind nur dann vertragsrelevant, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall als vertragliche Vorgabe definiert wurden. Ausführungs- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

 

3. Sonderanfertigungen:

Bei Sonderanfertigungen richten sich die genauen Liefermengen nach den Produktionsbedingungen bei Haberkorn. Anfallende Kurzlängen und Unter- oder Überlieferungen bis zu einem Ausmaß von 10% sind dabei zulässig und müssen zu den vereinbarten Preisen abgenommen werden. Die zulässige Anzahl von Stückelungen bei Band- oder Seilwaren beträgt zwei Stückelungen je 100 m, wobei keine Kurzlänge unter 20 m liegen darf.

 

4. Lieferung/Versand:

Haberkorn erfüllt die Verträge durch Übergabe an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur, usw.), auch wenn der Transport auf Kosten Haberkorn erfolgt. Allfällige Transportversicherungen werden nur auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Erfüllungsort ist demnach 4240 Freistadt. Alle Sendungen innerhalb Österreichs werden ab einem Warenwert von € 250,00 frei Haus (CPT gemäß Incoterms 2010) geliefert. Bei Bestellungen unter diesem Bestellwert wird eine Mindermengen- und  Versandkostenpauschale von € 15,00 verrechnet und anerkannt. Aufträge unter einem Warennettowert von € 100,00 (im Ausland unter € 500,00) werden von Haberkorn nicht übernommen. Bei Sendungen ins Ausland gilt generell die Lieferkondition EXW (Incoterms 2010), Frachtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Das Transportrisiko trägt der Käufer. Die Wahl der Art des Transportes bleibt Haberkorn vorbehalten. Der Besteller bestätigt, dass ein schwerer LKW direkt zur Zustelladresse zufahren kann. Verpackungen werden von Haberkorn nicht zurückgenommen.

 

5. Gewährleistung/Reklamation:

Auffallende Mängel oder Fehlmengen sind sofort bei Warenübernahme zu beanstanden. Die Reklamationsfrist für die Verwendung der gelieferten Produkte und die vertragliche Entsprechung beträgt sieben Werktage. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Gewährleistungspflicht von Haberkorn entfällt, wenn Verwendungs-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt werden, die Ware einer Verschmutzung, Feuchtigkeit oder besonderer Hitze ausgesetzt wird, Änderungen an Produkten vorgenommen oder sonstige Maßnahmen getroffen werden, dass das gelieferte Produkt nicht mehr den Originalspezifikationen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übernahme. Bei allfälligen Warenrücksendungen ist vorher das schriftliche Einverständnis von Haberkorn einzuholen. Retourwaren müssen ausreichend und ordnungsgemäß verpackt werden. Schäden an unverpackten oder ungenügend verpackten Retourwaren gelten als vom Käufer verursacht. Entsprechend dem vereinbarten Erfüllungsort Freistadt sind die Kosten des Retourtransportes vom Käufer zu tragen. Bei unberechtigten Reklamationen ist Haberkorn berechtigt, die Kosten der Reklamationsbearbeitung zu fordern.

 

6. Haftung:

Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich obliegender Leistungen stehen, haftet Haberkorn lediglich insoweit, als diese Schäden unverzüglich gemeldet werden und außerdem nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Haberkorn zurückzuführen sind. Die Haftung für Haberkorn für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Haberkorn haftet für die Sicherheit der Produkte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bei ordnungsgemäßer und vereinbarungsgemäßer Verwendung unter der Voraussetzung, dass Haberkorn eine umfassende Möglichkeit zur Überprüfung der Schadensursache eingeräumt wird.

 

7. Preise/Zahlungsbedingungen:

Katalogpreise sind freibleibend und unverbindlich. Preislisten sind nur interne Richtlinien und beinhalten keine Angebote. Wiederverkäuferpreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind diese nicht gesondert vereinbart, ist die Zahlung spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Neukunden (Erstgeschäft) werden nur per Nachnahme (Inkasso) oder Vorauskasse beliefert. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 352 UGB ab Fälligkeit, Mahnspesen und anwaltliche Inkassokosten vom Käufer anerkannt. Bei Zahlungsrückständen werden eingehende Zahlungen unabhängig von einer allfälligen Widmung des Kunden zuerst auf Mahnspesen, dann auf Zinsen und dann auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit all- fälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen bzw. nur dann zulässig, wenn Haberkorn der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

8. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen von Haberkorn verbleiben die verkauften Gegenstände im Eigentum von Haberkorn. Es wird dazu ausdrücklich vereinbart, dass ein erweiterter Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen mit anderen Gegenständen steht Haberkorn das Vorbehalts-Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Eine Weiterverarbeitung ist nur dann zulässig, wenn daraus entstehende Forderungen an Haberkorn abgetreten werden. Allfällige Pfändungen an den unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenständen sind unverzüglich an Haberkorn zu melden.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Für sämtliche Streitigkeiten aus den von Haberkorn abgeschlossenen Verträgen und über deren gültigen Bestand wird die ausschließliche Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen vereinbart. Insbesondere wird die Anwendung des UN-Kaufrechtes sowie der Verordnungen Nr. 2008 L 177S (Rom I) und Nr. 864/2007 (Rom II) idgF ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für den Sitz unseres Unternehmens in 4240 Freistadt, Österreich, zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

10. Informationen gemäß Datenschutzgesetz:

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Haberkorn die Kundendaten im Rahmen der Geschäftsabwicklung zur betriebsinternen Verwendung speichert und erklärt dazu sein ausdrückliches Einverständnis.